Amman iman – Wasser ist Leben.
Selbst wer am Wasser lebt, verschwende nicht das Wasser.
Das Leben formt den Menschen, wie Wasser den Stein.
Stille Wasser sind meist tief, und klare Wasser sind meist kalt.
Wasser ist immer und überall in Bewegung.
Trinke aus der Quelle, solange sie sprudelt.

Als «nicht gewinnorientierte» Genossenschaft haben wir ein Ziel:
Die Versorgung der Stadt Rapperswil-Jona mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Fortwährend in bester Qualität, genügender Menge und Druck.

Trinkwasserinstallation

Die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden sind nicht direkt Angelegenheit der Wasserversorgung. Wir haben aber eine Aufsichtsfunktion, um zu gewährleisten, dass nur einwandfrei funktionierende und den Normen entsprechende Installationen an das Netz der Wasserversorgung angeschlossen werden. Es geht ja um das wichtigste Lebensmittel – Trinkwasser – welches durch diese Installationen zum Konsumenten transportiert wird.

Für sämtliche Gebäudeinstallationen Sanitär ist daher durch den ausführungsberechtigten Sanitärunternehmer, obligatorisch und frühzeitig vor Installationsbeginn, eine Installationsbewilligung mit dem Formular «Antrag Ausführungsbewilligung» inklusive sämtlichen erforderlichen Beilagen zu beantragen. Die Planunterlagen werden dabei durch die Wasserversorgung Rapperswil-Jona überprüft und wenn möglich eine Installationsbewilligung erteilt. Die ausführungsberechtigte Sanitärfirma erhält mit der Installationsbewilligung verfügte Korrekturen, Merkpunkte und Hinweise. Diese sind bei der Ausführung unbedingt zu berücksichtigen. Festgestellte Mängel nach der Ausführung müssen korrigiert werden! Dabei werden Nachkontrollen/externe Gutachten der ausführungsberechtigten Installationsfirma in Rechnung gestellt.

Nach Beendigung der Installation mit einer Druckprobe und Schlusskontrolle, wird der Wasserzähler montiert und die Trinkwasserlieferung freigegeben.
Die Art der Schlusskontrolle wird in der Installationsbewilligung verfügt.

Eigenkontrolle

Dabei wird die Installation durch den ausführenden Sanitärunternehmer geprüft. Die Eigenkontrolle ist durch ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll (inkl. Druckprobenprotokoll) der Wasserversorgung Rapperswil-Jona zu bestätigen.

Für die Bestätigung der Eigenkontrolle können eigene Formulare oder solche der Wasserversorgung Rapperswil-Jona verwendet werden.

Onlineschalter, Bau


Kontrolle durch die Wasserversorgung Rapperswil-Jona

Die fertiggestellte Installation ist der Wasserversorgung, unter Einhaltung einer viertägigen Voranmeldung, zur Kontrolle zu melden. Eine Kopie des Druckprobenprotokolls muss anlässlich der Schlussabnahme abgegeben werden.

Sobald die Sanitärfirma die Installationen nach den bewilligten Planunterlagen ausgeführt hat und die Installation mit einer Druckprobe und Schlusskontrolle abgenommen wurden, wird der Wasserzähler montiert und die Trinkwasserlieferung freigegeben.
Durch die Bewilligungskontrolle übernimmt die Wasserversorgung Rapperswil-Jona keine Gewähr für die ausgeführten Arbeiten.

 

Antrag Ausführungsbewilligung


Wichtige Hinweise:

  • Die Eingabe hat nach der gültigen SVGW Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3, Ausgabe 2013 inkl. Ergänzung 1 & 2 zu erfolgen!
  • Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Installationsbewilligung (Bearbeitungszeit durch die Wasserversorgung Rapperswil-Jona ca. 4 Wochen) begonnen werden.


Was ist meldepflichtig:

  • Die Erstellung, der Umbau oder die Erweiterung von Trinkwasserinstallationen sind bewilligungspflichtig.
  • Nicht meldepflichtig sind Instandhaltungsarbeiten, anschliessen und auswechseln von Apparaten und Auslaufarmaturen mit gleichen Belastungswerten an der bestehenden Installation.
  • Meldepflichtig sind aber in jedem Fall Apparate und Geräte mit einer Gefährdung für das Trinkwasser sowie Wasserbehandlungsgeräte.

 

 Notwendige Planunterlagen

  • Schema oder Grundrisspläne mit Detailangaben, auf welchen die Zusammenhänge der Trinkwasser-Hausinstallation zu erkennen sind
  • Technische Informationen wie Leitungsmaterial, Rohrweiten, Regulier-, Sicherheits-, Absperr- und Entleerarmaturen
  • Hygienisch relevante Informationen wie Temperaturen/Inhalt der Wassererwärmung, Art/Temperatur der Warmwasserverteilung, Rückflussverhinderung, Feinfilter Fabrikat/Typ
  • Wassernachbehandlung/spezielle Apparate: Fabrikat/Typ, Anschlussdetails und Trinkwasserzulassung

Antrag Ausführungsbewilligung

 

Ausführungsberechtigte Sanitärunternehmen

Wer Arbeiten an Haustechnikanlagen ausführt, muss für diese installationsberechtigt sein und über eine entsprechende Installationsbewilligung verfügen. Die Richtlinie GW1 sowie das entsprechende Zertifizierungsverzeichnis des SVGW sind dabei massgebend.

Ein Unternehmen ohne entsprechende Fachqualifikation darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Rapperswil-Jona keine Arbeiten ausführen.

Ausländische Installationsfirmen müssen den gleichwertigen Nachweis der Fachkundigkeit gemäss SVGW Richtlinie GW1/GW101 sowie die Detailkenntnisse betreffend SVGW Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3, Ausgabe 2013 inkl. Ergänzung 1 & 2 mit einem Zusatzformular bestätigen.

Onlineschalter, Bau


Eine fachlich qualifizierte Sanitärfirma gewährleistet:

  • Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien
  • Verwendung von zulässigen Installationsmaterialien
  • Gutes Trinkwasser an allen Entnahmestellen

 

Planungsangaben

Für eine optimale Planung finden Sie folgende Informationen der Wasserversorgung Rapperswil-Jona:

 

Wichtige Merkpunkte zur Ausführung

  • Es dürfen nur SVGW geprüfte und zertifizierte Installationsmaterialien verwendet werden. Bei Produkten ohne SVGW-Zulassung ist eine Konformität zu erbringen, dass die verwendeten Produkte dem schweizerischen Recht, namentlich der Lebensmittelgesetzgebung und den jeweiligen aktuellen Vorgaben entsprechen, geeignet für die Trinkwasserverwendung in Gebäuden sowie weder gesundheits- noch umweltgefährdend sind.
  • Vor dem Wasserzähler sind ein Hauptabsperrventil und ein Rückflussverhinderer einzubauen. Kombinierte Armaturen sind zulässig. Befindet sich die Hauseinführung und die Wasserverteilbatterie nicht in unmittelbarer Nähe, ist eine zusätzliche Abstellung, direkt bei der Hauseinführung, bei entsprechendem Zugang, einzubauen.
  • Zwischen dem Wasserzähler und Elektrozähler des EWJR ist für den späteren Einbau von Smart Metering ein Leerrohr vorzusehen.
  • Wasserleitungen dürfen nicht zur elektrischen Erdung verwendet werden.


Weitere Werksvorgaben entnehmen Sie bitte den Werksskizzen:

  • Entnahmearmatur für Balkon oder Terrasse – mit geschlauft verlegter Ausstossleitung
  • Entnahmearmatur für Balkon oder Terrasse – mit geschlauft verlegter Verteilleitung
  • Wasserlöschposten mit geschlauft verlegter Hauptleitung im Hochdruck
  • Wasserlöschposten mit nachgeschalteter grosser Entnahme mit Druckminderer

PDF Werksskizzen

 

Einfluss von Gebäudeinstallationen auf die Trinkwasserqualität

Massgebend für die Trinkwasserqualität an der Entnahmearmatur sind die Gebäudeinstallationen. Diese gehören in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers und nicht in den der Wasserversorgung. Wir stellen vermehrt fest, dass infolge fehlenden Unterhalts und Wartung von Anlageteilen wie Feinfilter, Enthärtungsanlagen usw. die Trinkwasserqualität auf der letzten Meile eine markante Verschlechterung erfährt. Alle vier bis fünf Minuten entsteht in der Schweiz ein Wasserschaden, vorwiegend infolge mangelnden Unterhalts und Wartung von Leitungen, Apparaten und Geräten.

Tun Sie etwas dagegen: Lassen Sie regelmässig die sanitären Anlagen durch einen Fachmann gemäss der SVGW-Richtlinie W3, Ausgabe 2013, Ergänzung 2 überprüfen/warten. Vermeiden Sie damit unliebsame Überraschungen. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Servicevertrag zu vereinbaren.

 

Beratung

Gerne steht die Wasserversorgung für die Beratung von Bauherrn, Architekten und Planern in Verbindung mit der Installationskontrolle zur Verfügung.

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