Anschlussbeiträge

Anschlussbeiträge sind eine wesentliche Finanzierungsquelle für unsere Wasserversorgung und tragen dazu bei, die Kosten für den erstmaligen Anschluss sowie die Erhaltung der Kapazitäten unseres gesamten Wassernetzes zu decken. 

Bei Neubauten und grösseren Umbauprojekten erhalten Sie zu Baubeginn eine provisorische Rechnung. 

Die endgültige Rechnung für den Anschlussbeitrag wird erstellt, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die amtliche Schätzung der GVSG vorliegt. 

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Bitte beachten Sie:

Die Lieferung von Bauwasser erfolgt erst, wenn die vorläufigen Anschlussbeiträge bezahlt sind.

Die Basis zur Erhebung der Anschlussbeiträge

Diese wird durch das Reglement «Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona» gebildet.

Grundlagen

Anschlussbeiträge werden auf den Zeitwert eines Gebäudes erhoben. Dieser wird von der Gebäudeversicherung St. Gallen in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt festgelegt.

Auf den Zeitwert wird ein Beitrag von 10‰ erhoben.

Bei Umbauten wird die Zeitwertvermehrung ermittelt. Nachzahlungspflichtig ist nur die Wertvermehrung, die 15% des Zeitwertes vor dem Umbau übersteigt und mind. Fr. 25'000. Dies wird "Freibetrag" genannt.

Wasserbezugsgebühren

Die Detailangaben zu den Wasserbezugsgebühren finden Sie unter dem Menüpunkt Trinkwasser.

Abwasserbeiträge

Die Anschlussbeiträge Abwasser werden im Abwasserreglement ab Art. 25 geregelt. Das Reglement finden Sie auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona:

www.rapperswil-jona.ch

Bei Fragen zu den Abwasserbeiträgen wenden Sie sich direkt an die Bauverwaltung der Stadt.

Abwasserbeiträge
Abwasserbeiträge

Wichtige Hinweise

  • Nichtwohnbauten wie Industrie- oder Gewerbebetriebe erfahren einen Zuschlag zum Grundbeitrag von 10‰, anhand des Spitzenverbrauches aller angeschlossenen Entnahmestellen, in der Höhe von 2 bis max. 8‰.
  • Innerhalb des Altstadtperimeters und für Denkmalpflegeobjekte beträgt der Freibetrag 25%.

Berechnungsbeispiel 1:

Neubau EFH auf einer unbebauten Parzelle

Ausgangslage:

Grundstücksfläche 450 m2

GVSG Zeitwertschätzung aller Haupt- und Nebengebäude:

 Fr. 1‘200‘000.- 

Berechnung
Flächenbeitrag450 x Fr. 5.00= Fr. 2‘250
Anschlussbeitrag0.01 x Fr. 1‘200‘000= Fr. 12‘000
MwSt. 2.6% = Fr. 312.-
Total + MwSt. 2.6% Fr. 14‘562

Berechnungsbeispiel 2:

Umbau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen

Ausgangslage:

GVSG Zeitwert vor Baubeginn: Fr. 2'400'000.-

Neue GVSG Zeitwertschätzung aller Gebäude: Fr. 3'600'000.-

Beitragspflichtige Zeitwertvermehrung: Fr. 1'200'000.- 

Freibetrag, 15% von Fr. 2'400'000.-: Fr. 360'000.-

Berechnung:
GebäudemehrwertFr. 1'200'000
15% Freibetrag des alten ZeitwertesFr. 360‘000
ZeitwertvermehrungFr. 840‘000
Anschlussbeitrag0.01 x Fr. 840‘000= Fr. 8‘400
MwSt. 2.6% = Fr. 218.40
Total + MwSt. 2.6% Fr. 8‘618.40

Mehrwertsteuer

Anschlussbeiträge sind Mehrwertsteuerpflichtig. 

Es gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2.6% für Lebensmittel.
Bei längeren Bauprojekten wird der bei Baustart gültige Mehrwertsteuersatz verwendet.