Anschlussbeiträge sind eine wesentliche Finanzierungsquelle für unsere Wasserversorgung und tragen dazu bei, die Kosten für den erstmaligen Anschluss sowie die Erhaltung der Kapazitäten unseres gesamten Wassernetzes zu decken.
Bei Neubauten und grösseren Umbauprojekten erhalten Sie zu Baubeginn eine provisorische Rechnung.
Die endgültige Rechnung für den Anschlussbeitrag wird erstellt, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die amtliche Schätzung der GVSG vorliegt.

Die Lieferung von Bauwasser erfolgt erst, wenn die vorläufigen Anschlussbeiträge bezahlt sind.
Diese wird durch das Reglement «Beiträge und Gebühren der Wasserversorgung Rapperswil-Jona» gebildet.
Anschlussbeiträge werden auf den Zeitwert eines Gebäudes erhoben. Dieser wird von der Gebäudeversicherung St. Gallen in Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt festgelegt.
Auf den Zeitwert wird ein Beitrag von 10‰ erhoben.
Bei Umbauten wird die Zeitwertvermehrung ermittelt. Nachzahlungspflichtig ist nur die Wertvermehrung, die 15% des Zeitwertes vor dem Umbau übersteigt und mind. Fr. 25'000. Dies wird "Freibetrag" genannt.
Die Detailangaben zu den Wasserbezugsgebühren finden Sie unter dem Menüpunkt Trinkwasser.
Die Anschlussbeiträge Abwasser werden im Abwasserreglement ab Art. 25 geregelt. Das Reglement finden Sie auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona:
Bei Fragen zu den Abwasserbeiträgen wenden Sie sich direkt an die Bauverwaltung der Stadt.

Neubau EFH auf einer unbebauten Parzelle
Ausgangslage:
Grundstücksfläche 450 m2
GVSG Zeitwertschätzung aller Haupt- und Nebengebäude:
Fr. 1‘200‘000.-
| Berechnung | ||
|---|---|---|
| Flächenbeitrag | 450 x Fr. 5.00 | = Fr. 2‘250 |
| Anschlussbeitrag | 0.01 x Fr. 1‘200‘000 | = Fr. 12‘000 |
| MwSt. 2.6% | = Fr. 312.- |
| Total + MwSt. 2.6% | Fr. 14‘562 |
|---|
Umbau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen
Ausgangslage:
GVSG Zeitwert vor Baubeginn: Fr. 2'400'000.-
Neue GVSG Zeitwertschätzung aller Gebäude: Fr. 3'600'000.-
Beitragspflichtige Zeitwertvermehrung: Fr. 1'200'000.-
Freibetrag, 15% von Fr. 2'400'000.-: Fr. 360'000.-
| Berechnung: | ||
|---|---|---|
| Gebäudemehrwert | Fr. 1'200'000 | |
| 15% Freibetrag des alten Zeitwertes | Fr. 360‘000 | |
| Zeitwertvermehrung | Fr. 840‘000 | |
| Anschlussbeitrag | 0.01 x Fr. 840‘000 | = Fr. 8‘400 |
| MwSt. 2.6% | = Fr. 218.40 |
| Total + MwSt. 2.6% | Fr. 8‘618.40 |
|---|
Anschlussbeiträge sind Mehrwertsteuerpflichtig.
Es gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2.6% für Lebensmittel.
Bei längeren Bauprojekten wird der bei Baustart gültige Mehrwertsteuersatz verwendet.