Die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden sind zwar nicht direkt die Verantwortung der Wasserversorgung, jedoch haben wir eine Aufsichtsfunktion. Diese soll sicherstellen, dass nur einwandfreie und den Normen entsprechende Installationen an das Netz der Wasserversorgung angeschlossen werden. Schliesslich geht es um unser wichtigstes Lebensmittel – Trinkwasser – das durch diese Installationen zu Ihnen gelangt.
Für alle Sanitärinstallationen in Gebäuden muss der Sanitärunternehmer frühzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Installationsbewilligung mit dem Formular „Antrag Ausführungsbewilligung“ beantragen. Alle erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.
Die Wasserversorgung Rapperswil-Jona prüft die Pläne und erteilt, sofern alles in Ordnung ist, die Installationsbewilligung. Diese enthält gegebenenfalls Korrekturen, Hinweise und Merkpunkte, die bei der Ausführung zwingend zu berücksichtigen sind. Festgestellte Mängel müssen nach der Ausführung behoben werden. Kosten für Nachkontrollen oder externe Gutachten werden der verantwortlichen Installationsfirma in Rechnung gestellt.
Nach Abschluss der Installation, inklusive Druckprobe und Schlusskontrolle, wird der Wasserzähler montiert und die Trinkwasserversorgung freigegeben.
Die Art der Schlusskontrolle wird in der Installationsbewilligung festgelegt.
Die Installation wird vom ausführenden Sanitärunternehmer geprüft. Die Eigenkontrolle muss durch ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll (inklusive Druckprobenprotokoll) der Wasserversorgung Rapperswil-Jona bestätigt werden.
Für die Bestätigung der Eigenkontrolle können entweder eigene Formulare oder die Formulare der Wasserversorgung Rapperswil-Jona verwendet werden.
Die fertiggestellte Installation muss der Wasserversorgung mit einer Voranmeldefrist von vier Tagen zur Kontrolle gemeldet werden. Eine Kopie des Druckprobenprotokolls ist bei der Schlussabnahme vorzulegen.
Sobald die Sanitärfirma die Installationen gemäss den genehmigten Planunterlagen ausgeführt hat und die Installation mit einer Druckprobe sowie einer Schlusskontrolle abgenommen wurde, wird der Wasserzähler installiert und die Trinkwasserversorgung freigegeben.
Durch die Bewilligungskontrolle übernimmt die Wasserversorgung Rapperswil-Jona jedoch keine Haftung für die ausgeführten Arbeiten.
Wer Arbeiten an Haustechnikanlagen ausführt, muss installationsberechtigt sein und eine entsprechende Installationsbewilligung besitzen. Massgeblich sind hierbei die Richtlinie GW1 sowie das Zertifizierungsverzeichnis des SVGW.
Ein Unternehmen ohne die erforderliche Fachqualifikation darf im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Rapperswil-Jona keine Arbeiten durchführen.
Ausländische Installationsfirmen müssen einen gleichwertigen Nachweis der Fachkunde gemäß SVGW-Richtlinie GW1/GW101 sowie detaillierte Kenntnisse der SVGW-Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3, Ausgabe 2013, inklusive Ergänzung 1 und 2, mit einem Zusatzformular bestätigen.
Stellt sicher, dass alle Installationen fachgerecht und sicher ausgeführt werden, um langfristigen Schutz und Stabilität des Wassersystems zu gewährleisten.
Sorgt dafür, dass hochwertige und geprüfte Materialien verwendet werden, die die Langlebigkeit der Anlage und die Gesundheit des Wassers sichern.
Garantiert eine einwandfreie Wasserqualität, die den hygienischen Standards entspricht und das Trinkwasser für den täglichen Gebrauch sicher macht.
Für eine reibungslose Planung, einen Kostenvoranschlag und die pünktliche Umsetzung der Hausanschlussleitung bitten wir Sie, frühzeitig Kontakt mit unserem Brunnenmeister aufzunehmen und den Wasseranschluss schriftlich zu bestellen.
Für eine optimale Planung finden Sie folgende Informationen der Wasserversorgung Rapperswil-Jona:
Die Qualität des Trinkwassers an der Entnahmearmatur hängt massgeblich von den Gebäudeinstallationen ab, die in der Verantwortung des Hauseigentümers liegen – nicht der Wasserversorgung. Leider stellen wir zunehmend fest, dass fehlender Unterhalt und mangelnde Wartung von Anlageteilen wie Feinfiltern und Enthärtungsanlagen zu einer deutlichen Verschlechterung der Trinkwasserqualität auf den letzten Metern führen. In der Schweiz entsteht alle vier bis fünf Minuten ein Wasserschaden, oft aufgrund mangelnder Pflege von Leitungen, Geräten und Apparaten.
Tun Sie etwas dagegen: Lassen Sie Ihre sanitären Anlagen regelmässig von einem Fachmann gemäss der SVGW-Richtlinie W3, Ausgabe 2013, Ergänzung 2 überprüfen und warten. So vermeiden Sie unerfreuliche Überraschungen. Wir empfehlen, einen entsprechenden Servicevertrag abzuschliessen.
Die Wasserversorgung steht Bauherren, Architekten und Planern gerne beratend zur Seite, insbesondere in Fragen zur Installationskontrolle.