BAUWASSER

Ein Bauwasseranschluss gehört zur Grundausstattung jeder Baustelle. Dieser wird von der Wasserversorgung über die neue oder bestehende Hausanschlussleitung der Bauparzelle erstellt. Der Bauunternehmer muss dafür einen funktionsfähigen und gepflegten Bauwasserstock bereitstellen, der mit einem Hauptabsperrorgan, einem Rückflussverhinderer und Auslaufventilen mit Rohrbelüftern ausgestattet ist.

Auf Wunsch kann der Bauwasserstock auch von der Wasserversorgung gestellt werden.

Um die Details und Ausführungswünsche genau zu klären, sprechen Sie bitte frühzeitig mit unserem Brunnenmeister. Er berät Sie gerne vor Ort.

Wichtige Hinweise:

  • Bauwasseranschlüsse über Hydranten sind nicht gestattet.
  • Die Lieferung von Bauwasser erfolgt erst nach Bezahlung der voraussichtlichen Anschlussbeiträge.


Zusätzliche Hinweise:

  • Der Bauunternehmer ist als Besteller für die Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz verantwortlich.
  • Das Bauwasser wird in der Regel nicht separat abgerechnet – bitte handeln Sie verantwortungsvoll. Bei fahrlässigem Umgang kann der Bauwasseranschluss abgestellt oder mit einem Wasserzähler zur zusätzlichen Abrechnung nachgerüstet werden.
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Sprinklerwasserbedarf

Für Sprinkleranschlüsse hat die Anmeldung, zusätzlich mit dem massgebenden Sprinklerwasserbedarf und den entsprechenden Druckangaben, schriftlich zu erfolgen. Verwenden Sie dazu das offizielle VKF-Formular.

Wasserbezug

Wird Ihr Bauvorhaben neu an die Trinkwasserversorgung angeschlossen oder erfährt das Vorhaben eine wesentliche Veränderung, dann ist eine Anmeldung des Wasserbezuges frühzeitig vor Baubeginn obligatorisch an uns einzugeben. Anhand der Eingabe prüfen wir unser Netz, ob der Trinkwasseranschluss möglich ist. Bei einem positiven Befund erhalten Sie eine Anschlussbewilligung sowie weitere Informationen.


Baustelle
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Preise für temporären Wasserbezug

Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig – eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!

Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler und eine Abstellung der Wasserversorgung. Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.

Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und betragen in etwa:

  • Pauschale für Material und Zähler DN 20: CHF 50.00 / Monat
  • Pauschale für Material und Zähler DN 50: CHF 100.00 / Monat
  • Stundenansatz Werkdienst: CHF 120.00 / Verrechnung nach effektivem Aufwand
  • Systemtrenner: CHF 180.00
  • Wasserbezugsgebühren CHF 1.00 pro 1‘000 Liter (1m3) plus Abwassergebühren

Hinweise:

Der Auftraggeber ist als Nutzer für die Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz verantwortlich. Es sind die SVGW-Richtlinie W3 Ergänzung 1 sowie die EN 1717 zu beachten.

Kontaktieren Sie unseren Brunnenmeister frühzeitig für die Klärung eines temporären Wasserbezuges.

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