Ein Bauwasseranschluss gehört zur Grundausstattung jeder Baustelle. Dieser wird von der Wasserversorgung über die neue oder bestehende Hausanschlussleitung der Bauparzelle erstellt. Der Bauunternehmer muss dafür einen funktionsfähigen und gepflegten Bauwasserstock bereitstellen, der mit einem Hauptabsperrorgan, einem Rückflussverhinderer und Auslaufventilen mit Rohrbelüftern ausgestattet ist.
Auf Wunsch kann der Bauwasserstock auch von der Wasserversorgung gestellt werden.
Um die Details und Ausführungswünsche genau zu klären, sprechen Sie bitte frühzeitig mit unserem Brunnenmeister. Er berät Sie gerne vor Ort.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Hinweise:
Für Sprinkleranschlüsse hat die Anmeldung, zusätzlich mit dem massgebenden Sprinklerwasserbedarf und den entsprechenden Druckangaben, schriftlich zu erfolgen. Verwenden Sie dazu das offizielle VKF-Formular.
Wird Ihr Bauvorhaben neu an die Trinkwasserversorgung angeschlossen oder erfährt das Vorhaben eine wesentliche Veränderung, dann ist eine Anmeldung des Wasserbezuges frühzeitig vor Baubeginn obligatorisch an uns einzugeben. Anhand der Eingabe prüfen wir unser Netz, ob der Trinkwasseranschluss möglich ist. Bei einem positiven Befund erhalten Sie eine Anschlussbewilligung sowie weitere Informationen.
Temporäre Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig – eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt!
Ab Hydrant erfolgt der Wasserbezug immer über einen Wasserzähler und eine Abstellung der Wasserversorgung. Diese Einheit wird durch unseren Werkdienst montiert und nach dem Bezug demontiert.
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und betragen in etwa:
Hinweise:
Der Auftraggeber ist als Nutzer für die Rückflussverhinderung der angeschlossenen Verbraucher an das Trinkwassernetz verantwortlich. Es sind die SVGW-Richtlinie W3 Ergänzung 1 sowie die EN 1717 zu beachten.
Kontaktieren Sie unseren Brunnenmeister frühzeitig für die Klärung eines temporären Wasserbezuges.