Verantwortung und Aufsicht
Die Wasserversorgung ist nicht direkt für die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden verantwortlich, hat jedoch eine Aufsichtsfunktion, um sicherzustellen, dass nur einwandfreie und normgerechte Installationen ans Netz angeschlossen werden. Da es um unser wichtigstes Lebensmittel – Trinkwasser – geht, ist dies besonders wichtig.
Vor Beginn der Arbeiten muss der ausführungsberechtigte Sanitärunternehmer eine Installationsbewilligung beantragen. Dies erfolgt frühzeitig mit dem Formular „Antrag Ausführungsbewilligung“ und allen nötigen Unterlagen. Die Wasserversorgung prüft die Pläne und erteilt, wenn alles in Ordnung ist, die Bewilligung. Korrekturen und Hinweise müssen während der Installation berücksichtigt werden. Festgestellte Mängel müssen korrigiert werden, und eventuelle Nachkontrollen werden dem ausführenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
Nach Abschluss der Installation, inklusive Druckprobe und Endkontrolle, wird der Wasserzähler montiert und die Wasserversorgung freigegeben. Die Art der Schlusskontrolle wird in der Installationsbewilligung festgelegt.
Die fertiggestellte Installation muss mindestens vier Tage im Voraus zur Kontrolle bei der Wasserversorgung angemeldet werden. Eine Kopie des Druckprobenprotokolls ist bei der Schlussabnahme vorzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten gemäss den bewilligten Plänen, sowie nach erfolgreicher Druckprobe und Endkontrolle, wird der Wasserzähler installiert und die Trinkwasserversorgung freigegeben. Wichtig: Die Kontrolle durch die Wasserversorgung Rapperswil-Jona entbindet die Sanitärfirma nicht von ihrer Verantwortung für die ausgeführten Arbeiten.
Wichtige Hinweise zur Trinkwasserinstallation
Die Planung muss gemäss der aktuellen SVGW-Richtlinie W3 (Ausgabe 2013, inkl. Ergänzungen 1 & 2) erfolgen. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Installationsbewilligung begonnen werden, die Bearbeitungszeit durch die Wasserversorgung Rapperswil-Jona beträgt etwa 4 Wochen.
Meldepflichtige Arbeiten:
Erforderliche Planunterlagen:
Fachqualifikation für Arbeiten an Haustechnikanlagen
Arbeiten an Haustechnikanlagen dürfen nur von fachkundigen Unternehmen ausgeführt werden, die über eine Installationsbewilligung verfügen. Massgeblich sind die Richtlinie GW1 und das Zertifizierungsverzeichnis des SVGW.
Unternehmen ohne entsprechende Fachqualifikation dürfen im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Rapperswil-Jona keine Arbeiten durchführen.
Ausländische Installationsfirmen müssen ihre Fachkundigkeit gemäß der SVGW-Richtlinie GW1/GW101 nachweisen und die Detailkenntnisse der Richtlinie W3 (Ausgabe 2013, inkl. Ergänzung 1 & 2) mit einem Zusatzformular bestätigen.
Die Vorteile einer fachlich qualifizierten Sanitärfirma:
Materialwahl: Es dürfen nur SVGW-geprüfte und zertifizierte Installationsmaterialien verwendet werden. Falls Produkte ohne SVGW-Zulassung genutzt werden, muss deren Konformität nachgewiesen werden. Diese Produkte müssen dem Schweizer Recht, insbesondere der Lebensmittelgesetzgebung, entsprechen, für Trinkwasser geeignet und weder gesundheits- noch umweltgefährdend sein.
Installation: Vor dem Wasserzähler müssen ein Hauptabsperrventil und ein Rückflussverhinderer installiert werden. Kombinierte Armaturen sind erlaubt. Wenn sich die Hauseinführung und die Wasserverteilbatterie nicht in direkter Nähe befinden, ist eine zusätzliche Absperrung bei der Hauseinführung einzubauen.
Smart Metering: Zwischen Wasserzähler und Elektrozähler muss ein Leerrohr für den späteren Einbau von Smart Metering vorgesehen werden.
Erdung: Wasserleitungen dürfen nicht zur elektrischen Erdung verwendet werden.
Einfluss von Gebäudeinstallationen auf die Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserqualität an der Entnahmestelle hängt stark von den Gebäudeinstallationen ab, die im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers liegen, nicht der Wasserversorgung. Mangelnder Unterhalt von Anlageteilen wie Feinfiltern oder Enthärtungsanlagen führt häufig zu einer Verschlechterung der Wasserqualität. In der Schweiz entsteht alle vier bis fünf Minuten ein Wasserschaden, oft aufgrund unzureichender Wartung von Leitungen und Geräten.
Vermeiden Sie solche Probleme, indem Sie Ihre sanitären Anlagen regelmässig durch einen Fachmann gemäss der SVGW-Richtlinie W3 (Ausgabe 2013, Ergänzung 2) warten lassen. Es empfiehlt sich, einen Servicevertrag abzuschliessen, um unerwartete Schäden zu verhindern.
Beratung
Gerne steht die Wasserversorgung für die Beratung von Bauherrn, Architekten und Planern in Verbindung mit der Installationskontrolle zur Verfügung.