Stellen Sie sich vor, ein Brand bricht in Ihrem Quartier aus– ein Szenario, das niemand erleben möchte, aber dennoch eintreten kann. Auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, sind wir bestens vorbereitet. Über das gesamte Gemeindegebiet von Rapperswil-Jona verteilt, stehen Hydranten bereit, die im Besitz der Wasserversorgung sind und der Feuerwehr im Ernstfall schnellen Zugang zu Löschwasser bieten.
Die Standorte dieser lebenswichtigen Hydranten werden sorgfältig nach den Vorgaben der kantonalen Gebäudeversicherung (GVA) festgelegt, stets in enger Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Wasserversorgung. Im Sinne des Feuerschutzgesetzes des Kantons St.Gallen müssen Grundstückseigentümer diese Standorte dulden – schließlich tragen sie dazu bei, Leben und Eigentum zu schützen. Sollten Standortänderungen aufgrund von Umgestaltungen oder Bauprojekten nötig sein, liegt die Verantwortung für die Kosten bei den Verursachern.
Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde – und wir sind bereit, die Sicherheit unserer Gemeinde zu gewährleisten.
Auch auf Ihrem Grundstück oder bei Ihrem Bauprojekt könnte ein Hydrant stehen – eine wichtige Brandschutzeinrichtung, die zu Ihrer Sicherheit beiträgt.
Einige Möglichkeiten von mechanischem Schutz vor Beschädigungen. Wir bekommen vermutlich keinen Design- Award dafür, aber wie sähe ein Grossbrand aus, der nicht gelöscht werden kann?
Fühlen Sie sich mit einem zuverlässigen Brandschutz in Ihrer Umgebung sicherer?
Damit die Hydranten jederzeit gut sichtbar, leicht bedienbar und für Feuerwehrfahrzeuge erreichbar sind, bitten wir alle Grundstücksbesitzer, den Zugang sicherzustellen. Das bedeutet:
Diese einfachen Massnahmen tragen dazu bei, dass die Feuerwehr im Ernstfall schnell handeln kann.
Temporäre Wasserentnahmen aus Hydranten sind genehmigungspflichtig. Eigenmächtiger Wasserbezug wird als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht! Manipulationen an Hydranten sind strikt verboten – bei Schäden haftet der Verursacher vollständig.
Grundsätzlich dürfen Hydranten nur für die Feuerwehr genutzt werden. Lediglich die Wasserversorgung und im Einsatzfall geschultes Feuerwehrpersonal sind befugt, Hydranten zu bedienen. Unsachgemässe Handhabung kann Hydranten dauerhaft beschädigen und sie für Löscheinsätze unbrauchbar machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr undichter Ventile, die im Winter zu Frostschäden führen können. Unsachgemässe Bedienung kann ausserdem das Leitungsnetz durch Druckschläge beschädigen.
Unberechtigter Wasserbezug:
Wer ohne Genehmigung Wasser entnimmt, muss die entgangenen Gebühren an die Wasserversorgung zahlen. Zusätzlich kann eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Widerhandlungen:
Verursachte Schäden werden dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt, einschliesslich: